Vogelgrippe - Vorsicht geboten - ab 3. November gesamtes Bundesgebiet mit erhöhtem Risiko
											Auch im benachbarten Bayern sind einige Fälle aufgetreten. In Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark wurden Wildvögel positiv auf H5N1 getestet. Daher ist in Geflügelhaltungen besondere Vorsicht geboten.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat in den amtlichen Veterinärnachrichten daher ab 3. November das gesamte Bundesgebiet mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe ausgewiesen.
										Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat in den amtlichen Veterinärnachrichten daher ab 3. November das gesamte Bundesgebiet mit erhöhtem Risiko für Vogelgrippe ausgewiesen.
Maßnahmen in Gebieten mit erhöhtem Risiko
- Enten und Gänse sind so von anderen Vögeln getrennt zu halten, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist
 - Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder
 - Die Fütterung und Tränkung muss im Stallinnenbereich oder einem Unterstand erfolgen. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
 - Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
 - Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
 
Im Risikogebiet gelten außerdem besondere Meldepflichten:
- Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20%
 - Abfall der Eierproduktion um mehr als 5%
 - Erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)
 
											Auf die strikte Einhaltung von Bio-Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen, um das Gefahrenpotential bestmöglich zu reduzieren.
Besonderes Augenmerk gilt allen Personen, die auf einen Betrieb kommen, den Mitarbeitern, dem Fremdpersonal, insbesondere Fangtrupps.
										Besonderes Augenmerk gilt allen Personen, die auf einen Betrieb kommen, den Mitarbeitern, dem Fremdpersonal, insbesondere Fangtrupps.
- Niemals dürfen sich die Straßenschuhe der Fangtrupps mit betrieblichen Wegen kreuzen = sofortiger Wechsel der Schuhe bei Ankunft am besten beim Aussteigen aus dem Auto (z.B. Bereitgestellte Garten Glogs bis zum Anziehen der Stiefel)
 - Ohne betriebseigene Arbeitskleidung und Stiefel kein betreten der Stallung = Kontrolle beim Stalleingang (ausreichend Overalls und Stiefeln in allen Größen bereithalten)
 - Desinfektionsbecken mit saurem Desinfektionsmittel (z.B. Virex, Virkon S, etc,...) beim Eingang
 - Hygienemaßnahmen in den Pausen konsequent einhalten und kontrollieren
 - Ständige Kontrolle durch den Betriebsleiter und nachdrücklicher Hinweis bei Missachtung der Vorschriften
 
Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind auch in privaten Kleingeflügelhaltungen zu treffen, um einen Eintrag sowie eine mögliche Ausbreitung und Verschleppung bestmöglich hintan zu halten.
Auch im Hinblick auf die anstehenden Herbsttreibjagden wird die Jägerschaft gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lasen z.B. keine toten Wildvögel angreifen oder unbedingt Schuhe oder Stiefel reinigen vor allem dann, wenn eine Geflügelhaltung besteht.
Bei Symptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist die lokale Veterinärbehörde zu informieren.
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
Tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.
Das Virus H5N1 gilt als besonders aggressiv und für Hausgeflügel hochansteckend. Eine Übertragung auf den Mensch ist derzeit aber gering. Die wirtschaftlichen und emotionalen Folgen im Falle eines Ausbruchs in einem Betrieb sind gravierend.
										Auch im Hinblick auf die anstehenden Herbsttreibjagden wird die Jägerschaft gebeten, entsprechende Vorsicht walten zu lasen z.B. keine toten Wildvögel angreifen oder unbedingt Schuhe oder Stiefel reinigen vor allem dann, wenn eine Geflügelhaltung besteht.
Bei Symptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist die lokale Veterinärbehörde zu informieren.
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
- Massenerkrankung
 - Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
 - Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
 - Grünlich wässriger Durchfall
 - Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
 - Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
 - Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
 - Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
 - Mattigkeit
 - Fieber
 
Tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.
Das Virus H5N1 gilt als besonders aggressiv und für Hausgeflügel hochansteckend. Eine Übertragung auf den Mensch ist derzeit aber gering. Die wirtschaftlichen und emotionalen Folgen im Falle eines Ausbruchs in einem Betrieb sind gravierend.